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Dr. Martin Meggle-Freund

grundrecht:oeffentliche_verwaltung

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Öffentliche Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung arbeitet auf verschiedenen Ebenen, von der Kommunalverwaltung über die Landesverwaltung bis hin zur Bundesverwaltung, und ist oft in Ministerien, Behörden und Ämter unterteilt. Die öffentliche Verwaltung ist eine zentrale Einheit des Staates, die für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung zuständig ist.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Bereich der besonderen Gerichtsbarkeit, der sich mit der Klärung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat oder zwischen staatlichen Institutionen befasst.

siehe auch

öffentliches Recht
Bildet neben dem Privatrecht eine der beiden Hauptkategorien des Rechts.

Staat
Politische und rechtliche Einheit, die auf einem bestimmten geografischen Gebiet existiert und über eine feste Bevölkerung sowie eine Regierung verfügt, die souverän die Kontrolle über dieses Gebiet ausübt.

grundrecht/oeffentliche_verwaltung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 19:03 von mfreund