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Das Wettbewerbsrecht ist der Teil des Wirtschaftsrechts, der die fairen und lauteren Regeln für den Wettbewerb zwischen Unternehmen regelt und schützt. Es besteht aus dem Kartellrecht und dem Lauterkeitsrecht (auch bekannt als UWG → Wettbewerbsgesetz, oder Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Das Lauterkeitsrecht regelt den fairen Umgang zwischen Unternehmen und schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken wie Täuschung, Irreführung, aggressiven Marketingmethoden und Nachahmung. Das UWG dient auch dem Schutz von Verbrauchern, Mitbewerbern und anderen Marktteilnehmern vor unfairen Handlungen.
UWG → Wettbewerbsgesetz
Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.
Richtlinie 2005/29/EG → Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Zielt darauf ab, die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken durch Unternehmen zu schützen und einen einheitlichen Standard in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.
VDuG → Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
Stärkt die kollektive Rechtsverfolgung von Verbraucheransprüchen.
Das Kartellrecht zielt darauf ab, monopolistische Strukturen und Absprachen zwischen Unternehmen zu verhindern, die den freien Wettbewerb einschränken. Es befasst sich mit der Kontrolle von Marktbeherrschung, Fusionen und Absprachen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten.
→ Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum
Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören die Immaterialgüterrechte – auch Rechte des geistigen Eigentums genannt – und das Lauterkeitsrecht.
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