Das Deutsche Patent- und Markenamt ermittelt auf Antrag die öffentlichen Druckschriften [→ Stand der Technik], die für die Beurteilung der Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung in Betracht zu ziehen sind (Recherche).
§ 43 (1) S. 2 PatG → Ermittlung des Standes der Technik durch eine zwischenstaatliche Einrichtung
§ 43 (2) S. 1 PatG → Berechtigung zur Stellung des Rechercheantrags
§ 43 (2) S. 2 PatG → Formerfordernis für den Rechercheantrag
§ 43 (2) S. 3 PatG → Rechercheantrag durch Vertreter
§ 43 (2) S. 4 PatG → Recherche für das Zusatzpatent
§ 43 (3) S. 1 PatG → Veröffentlichung des Rechercheantrags im Patentblatt
§ 43 (3) S. 2 PatG → Hinweise Dritter zum Stand der Technik
§ 43 (4) PatG → Rückerstattung der Recherchegebühr bei gestelltem Prüfungsantrag
§ 43 (5) PatG → Mehrfacher Rechercheantrag
§ 43 (6) PatG → Recherche bei Uneinheitlichkeit der Erfindung
§ 43 (7) PatG → Ergebnis der Recherche
§ 43 (8) PatG → Beschleunigte Erledigung der Patenterteilungsverfahren
§ 43 PatG → Recherche des Patentamts