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Dr. Martin Meggle-Freund

geschmacksmusterrecht:geschmacksmustergesetz

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Geschmacksmustergesetz

Abschnitt 1 (Schutzvoraussetzungen)
§ 1 GeschmMG → Begriffsbestimmungen
§ 2 GeschmMG → Geschmacksmusterschutz, Neuheit, Eigenart
§ 3 GeschmMG → Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz
§ 4 GeschmMG → Bauelemente komplexer Erzeugnisse
§ 5 GeschmMG → Offenbarung
§ 6 GeschmMG → Neuheitsschonfrist

Abschnitt 2 (Berechtigte)
§ 7 GeschmMG → Recht auf das Geschmacksmuster
§ 8 GeschmMG → Formelle Berechtigung
§ 9 GeschmMG → Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten
§ 10 GeschmMG → Entwerferbenennung

Abschnitt 3 (Eintragungsverfahren)
§ 11 GeschmMG → Anmeldung
§ 12 GeschmMG → Sammelanmeldung
§ 13 GeschmMG → Anmeldetag
§ 14 GeschmMG → Ausländische Priorität
§ 15 GeschmMG → Ausstellungspriorität
§ 16 GeschmMG → Prüfung der Anmeldung
§ 17 GeschmMG → Weiterbehandlung der Anmeldung
§ 18 GeschmMG → Eintragungshindernisse
§ 19 GeschmMG → Führung des Registers und Eintragung
§ 20 GeschmMG → Bekanntmachung
§ 21 GeschmMG → Aufschiebung der Bekanntmachung
§ 22 GeschmMG → Einsichtnahme in das Register
§ 23 GeschmMG → Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde
§ 24 GeschmMG → Verfahrenskostenhilfe
§ 25 GeschmMG → Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
§ 26 GeschmMG → Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 4 (Entstehung und Dauer des Schutzes)
§ 27 GeschmMG → Entstehung und Dauer des Schutzes
§ 28 GeschmMG → Aufrechterhaltung

Abschnitt 5 (Geschmacksmuster als Gegenstand des Vermögens)
§ 29 GeschmMG → Rechtsnachfolge
§ 30 GeschmMG → Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
§ 31 GeschmMG → Lizenz
§ 32 GeschmMG → Angemeldete Geschmacksmuster

Abschnitt 6 (Nichtigkeit und Löschung)
§ 33 GeschmMG → Nichtigkeit
§ 34 GeschmMG → Kollision mit anderen Schutzrechten
§ 35 GeschmMG → Teilweise Aufrechterhaltung
§ 36 GeschmMG → Löschung

Abschnitt 7 (Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen)
§ 37 GeschmMG → Gegenstand des Schutzes
§ 38 GeschmMG → Rechte aus dem Geschmacksmuster, Schutzumfang
§ 39 GeschmMG → Vermutung der Rechtsgültigkeit
§ 40 GeschmMG → Beschränkungen der Rechte aus dem Geschmacksmuster
§ 41 GeschmMG → Vorbenutzungsrecht

Abschnitt 8 (Rechtsverletzungen)
§ 42 GeschmMG → Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
§ 43 GeschmMG → Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 44 GeschmMG → Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 45 GeschmMG → Entschädigung
§ 46 GeschmMG → Auskunft
§ 46a GeschmMG → Vorlage und Besichtigung
§ 46b GeschmMG → Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 47 GeschmMG → Urteilsbekanntmachung
§ 48 GeschmMG → Erschöpfung
§ 49 GeschmMG → Verjährung
§ 50 GeschmMG → Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 51 GeschmMG → Strafvorschriften

Abschnitt 9 (Verfahren in Geschmacksmusterstreitsachen)
§ 52 GeschmMG → Geschmacksmusterstreitsachen
§ 53 GeschmMG → Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 54 GeschmMG → Streitwertbegünstigung

Abschnitt 10 (Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde)
§ 55 GeschmMG → Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr
§ 56 GeschmMG → Einziehung, Widerspruch
§ 57 GeschmMG → Zuständigkeiten, Rechtsmittel
§ 57a GeschmMG → Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003

Abschnitt 11 (Besondere Bestimmungen)
§ 58 GeschmMG → Inlandsvertreter
§ 59 GeschmMG → Geschmacksmusterberühmung
§ 60 GeschmMG → Geschmacksmuster nach dem Erstreckungsgesetz
§ 61 GeschmMG → Typografische Schriftzeichen

Abschnitt 12 (Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
§ 62 GeschmMG → Weiterleitung der Anmeldung
§ 63 GeschmMG → Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen
§ 64 GeschmMG → Erteilung der Vollstreckungsklausel
§ 65 GeschmMG → Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Abschnitt 13 (Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen)
§ 66 GeschmMG → Anwendung dieses Gesetzes
§ 67 GeschmMG → Einreichung der internationalen Anmeldung
§ 68 GeschmMG → Weiterleitung der internationalen Anmeldung
§ 69 GeschmMG → Prüfung auf Eintragungshindernisse
§ 70 GeschmMG → Nachträgliche Schutzentziehung
§ 71 GeschmMG → Wirkung der internationalen Eintragung

Abschnitt 14 (Übergangsvorschriften)
§ 72 GeschmMG → Anzuwendendes Recht
§ 73 GeschmMG → Rechtsbeschränkungen

Hintergrund der letzten Änderung des Geschmacksmustergesetzes (GeschmMG) ist Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen vom 13.Oktober 1998 (Abl. Nr. L 289 vom 28. Oktober 1998, 28; Bl. f. PMZ 1999, 24). Die Richtlinie 98/71/EG trat am 17.November 1998 in Kraft (Art. 20). Für Interpretationen zur Richtlinie: Abl. vom 28.10.1998, Nr. L 289/228.

siehe auch

geschmacksmusterrecht/geschmacksmustergesetz.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1