Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

geschmacksmusterrecht:entwerferbenennung

finanzcheck24.de

Entwerferbenennung

§ 10 GeschmMG

Der Entwerfer hat gegenüber dem Anmelder oder dem Rechtsinhaber das Recht, im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und im Register als Entwerfer benannt zu werden. Wenn das Muster das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit ist, kann jeder einzelne Entwerfer seine Nennung verlangen.

siehe auch

geschmacksmusterrecht/entwerferbenennung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1