Das Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats [→ Nichtigkeitsverfahren] … wird durch Klage [→ Klageverfahren] eingeleitet.
§ 81 (1) S. 1 1. Alt. 1. Var. PatG → Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents
§ 81 (1) S. 1 1. Alt. 2. Var. PatG → Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des erg. Schutzzertifikats
§ 81 (1) S. 1 2. Alt. PatG → Klage wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz
§ 81 (1) S. 1 3. Alt. PatG → Klage wegen der Anpassung der Vergütung für eine Zwangslizenz
§ 81 (1) S. 1 PatG → Klageverfahren
§ 81 (1) S. 2 PatG → Nichtigkeitsbeklagter
§ 81 (1) S. 3 PatG → Verbindung der Klage gegen das ergänzende Schutzzertifikat mit der Klage gegen das zugrundeliegende Patent
§ 81 (2) PatG → Subsidiarität des Nichtigkeitsverfahrens gegenüber dem Einspruchsverfahren
§ 81 (3) PatG → Klageberechtigung im Nichtigkeitsverfahren
§ 81 (4) PatG → Form der Nichtigkeitsklage
§ 81 (5) PatG → Inhalt der Nichtigkeitsklageschrift
§ 81 (6) PatG → Sicherheitsleistung
§ 2 (2) PatKostG → Gebühren im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
→ Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage
→ Klageberechtigung im Nichtigkeitsverfahren
→ Parteien des Nichtigkeitsverfahrens
→ Beteiligte des Nichtigkeitsverfahrens
→ Beteiligtenwechsel im Nichtigkeitsverfahren
→ Nichtigkeitskläger
→ Nichtigkeitsbeklagter
→ Klagegebühr des Nichtigkeitsverfahrens
→ Gemeinsame Patentnichtigkeitsklage
→ Ablauf des Nichtigkeitsverfahrens
→ Zulässigkeitsvoraussetzungen des Nichtigkeitsverfahrens
→ Rechtsschutzinteresse im Nichtigkeitsverfahren
→ Verfahrensgrundsätze des Nichtigkeitsverfahrens
→ Prüfungsumfang im Nichtigkeitsverfahren
→ Streitgegenstand des Nichtigkeitsverfahrens
→ Beschränkte Verteidigung des Patents
→ Nichtigerklärung
→ Klageänderung im Nichtigkeitsverfahren
→ Rücknahme der Nichtigkeitsklage
→ Nichtigkeitsberufungsverfahren
→ Sicherheitsleistung
→ Einstellung der Zwangsvollstreckung im Falle der Nichtigerklärung des Klagepatents durch das Patentgericht
→ Restitution nach Wegfall des Klagepatents
§ 81 ff PatG → Nichtigkeitsverfahren