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patentrecht:statthaftigkeit_der_nichtigkeitsklage

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Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage

§ 81 (2) PatG → Subsidiarität des Nichtigkeitsverfahrens gegenüber dem Einpruchsverfahren

Statthaft ist die Nichtigkeitsklage gegen deutsche und deutsche Teile europäischer Patente, sowie gegen Ergänzende Schutzzertifikate betreffend solcher Patente. Gemäß § 12 IV ErstrG ist Nichtigkeitsklage auch auf nach § 4 ErstrG erstreckte DDR-Patente statthaft.

siehe auch

patentrecht/statthaftigkeit_der_nichtigkeitsklage.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1