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Das Nichtigkeitsverfahren ist ein streitiges Verfahren, das vom Verfügungsgrundsatz und vom Untersuchungsgrundsatz (§ 87 I PatG) bestimmt wird.
→ Untersuchungsgrundsatz im Nichtigkeitsverfahren
→ Verfügungsgrundsatz im Nichtigkeitsverfahren
→ Antragsgrundsatz im Nichtigkeitsverfahren
→ Verspätetes Vorbringen im Nichtigkeitsverfahren
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