Eintragungshindernisse für Marken

Artikel 7 der [Verordnung über die Eintragung von Marken] regelt die absoluten Eintragungshindernisse, die eine Eintragung von Marken ausschließen.

Artikel 7 (1) a → Mangelnde Markenfähigkeit
Zeichen, die nicht unter Artikel 4 fallen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) b → Unterscheidungskraft
Marken, die keine Unterscheidungskraft haben, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) c → Freihaltebedürfnis
Marken, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben bestehen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) d → Übliche Zeichen
Marken, die aus im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen Zeichen oder Angaben bestehen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) e → Warenformmarken
Zeichen, die ausschließlich aus bestimmten Formen oder Merkmalen bestehen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) f → Sittenwidrige Marken
Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder guten Sitten verstoßen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) g → Marken mit Täuschungsgefahr
Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) h → Staatliche Hoheitszeichen der Verbandsländer
Marken, die mangels Genehmigung gemäß Artikel 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft zurückzuweisen sind, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) i → Abzeichen, Embleme und Wappen von besonderem öffentlichem Interesse
Marken mit besonderen Abzeichen, Emblemen und Wappen sind von der Eintragung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Zustimmung vor.

Artikel 7 (1) j → Geografische Angaben bezüglich Weine und Spirituosen
Marken, die geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben verletzen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Artikel 7 (1) k → Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen
Marken, die geschützte traditionelle Bezeichnungen für Weine verletzen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

siehe auch

Artikel 7 → Absolute Eintragungshindernisse
Regelt die absoluten Eintragungshindernisse, die eine Eintragung von Marken ausschließen.