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Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:parteiwechsel

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Parteiwechsel

Parteiwechsel auf Seiten des Klägers
Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten
Parteierweiterung
Veräußerung oder Abtretung der Streitsache
Beteiligtenwechsel im Patentverfahren
Beteiligtenwechsel im Markenverfahren

Nach der Rechtssprechung werden die Regeln der Klageänderung nach § 263 ZPO auf die Parteierweiterung und den Parteiwechsel analog angewendet. Trotz dieser grundsätzlich einheitlichen Orientierung gelten unterschiedliche Regeln, die im Folgenden dargestellt werden (vgl. Zöller § 263, Rdn. 19 ff.).

Die Gesamtrechtsnachfolge ist als gesetzlicher Parteiwechsel kein Fall des § 265 ZPO.

siehe auch

verfahrensrecht/parteiwechsel.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1