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Der erste Teil [→ Verfahren vor dem Gericht erster Instanz] der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die verschiedenen Verfahrensabschnitte vor dem Gericht erster Instanz, einschließlich des schriftlichen Verfahrens, des Zwischenverfahrens, des mündlichen Verfahrens, des Verfahrens zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung sowie des Kostenfestsetzungsverfahrens und der Prozesskostensicherheit.
Regel 10 EPGVO [→ Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)] beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens, einschließlich des schriftlichen Verfahrens, des Zwischenverfahrens, des mündlichen Verfahrens und des Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung|Verfahrens zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung sowie des Kostenfestsetzungsverfahrens und der Prozesskostensicherheit.
Die verschiedenen Verfahren, die in der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt werden, umfassen unter anderem:
→ Verletzungsverfahren
Das Verfahren zur Durchsetzung der Rechte aus einem Patent bei vermeintlichen Verletzungen.
→ Nichtigkeitsverfahren
Verfahren zur Annullierung eines Patents, wenn behauptet wird, dass das Patent wegen fehlender Neuheit, mangelnder erfinderischer Tätigkeit oder aus anderen Gründen ungültig ist.
→ Verfahren auf Feststellung der Nichtverletzung
Eine Person kann feststellen lassen, dass eine spezifische Handlung keine Patentverletzung darstellt.
→ Verfahren auf Zahlung einer Lizenzvergütung
Bezogen auf Lizenzvereinbarungen, bei denen eine Partei eine angemessene Vergütung für die Nutzung eines Patents beansprucht.
→ Verfahren gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts
Beschwerden gegen Entscheidungen, die im Rahmen der im Artikel 9 der Verordnung (EU) N° 1257/2012 genannten Aufgaben ergangen sind.
Das Verfahren ist öffentlich, es sei denn, das Gericht entscheidet aus Gründen des Schutzes einer der Parteien oder betroffener Personen oder im allgemeinen Interesse der Rechtsprechung oder der öffentlichen Ordnung, es vertraulich zu führen [Artikel 45 EPGÜ [→ Öffentlichkeit der Verhandlungen].
EPGVO, Teil 1 → Verfahren vor dem Gericht erster Instanz
Beschreibt die verschiedenen Verfahrensabschnitte vor dem Gericht erster Instanz, einschließlich des schriftlichen Verfahrens, des Zwischenverfahrens, des mündlichen Verfahrens, des Verfahrens zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung sowie des Kostenfestsetzungsverfahrens und der Prozesskostensicherheit.
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