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Die verschiedenen Verfahren, die in der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt werden, umfassen unter anderem:
→ Verletzungsverfahren
Das Verfahren zur Durchsetzung der Rechte aus einem Patent bei vermeintlichen Verletzungen.
→ Nichtigkeitsverfahren
Verfahren zur Annullierung eines Patents, wenn behauptet wird, dass das Patent wegen fehlender Neuheit, mangelnder erfinderischer Tätigkeit oder aus anderen Gründen ungültig ist.
→ Verfahren auf Feststellung der Nichtverletzung
Eine Person kann feststellen lassen, dass eine spezifische Handlung keine Patentverletzung darstellt.
→ Verfahren auf Zahlung einer Lizenzvergütung
Bezogen auf Lizenzvereinbarungen, bei denen eine Partei eine angemessene Vergütung für die Nutzung eines Patents beansprucht.
→ Verfahren gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts
Beschwerden gegen Entscheidungen, die im Rahmen der im Artikel 9 der Verordnung (EU) N° 1257/2012 genannten Aufgaben ergangen sind.
EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.
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