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Regel 10 (d) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt den vierten Abschnitt des Verfahrens, der ein Schadensersatzverfahren beinhaltet, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann.
Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein Schadensersatzverfahren, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann.
Regel 10 EPGVO → Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)
Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.
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