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Regel 10 (b) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erklärt das Zwischenverfahren, das auch eine Zwischenanhörung mit den Parteien beinhalten kann.
Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein Zwischenverfahren, während dessen auch eine Zwischenanhörung mit den Parteien stattfinden kann.
Regel 10 EPGVO → Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)
Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.
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