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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:aufgabenuebertragung_an_das_epa

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Aufgabenübertragung an das EPA

Artikel 9 (1) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [→ Verordnung über den einheitlichen Patentschutz] beschreibt die Aufgabenübertragung an das Europäische Patentamt (EPA) durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Artikel 9 (1) a) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Verwaltung von Anträgen auf einheitliche Wirkung
Regelt die Verwaltung von Anträgen von Inhabern Europäischer Patente auf einheitliche Wirkung.

Artikel 9 (1) b) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Eingliederung des Registers für den einheitlichen Patentschutz
Regelt die Eingliederung des Registers für den einheitlichen Patentschutz in das Europäische Patentregister.

Artikel 9 (1) c) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Eintragung von Erklärungen über Lizenzbereitschaft
Regelt die Entgegennahme und Eintragung von Erklärungen über die Lizenzbereitschaft.

Artikel 9 (1) d) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Veröffentlichung von Übersetzungen
Regelt die Veröffentlichung der in Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 genannten Übersetzungen.

Artikel 9 (1) e) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Erhebung und Verwaltung der Jahresgebühren
Regelt die Erhebung und Verwaltung der Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung.

Artikel 9 (1) f) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Verwaltung des Kompensationssystems
Regelt die Verwaltung des Kompensationssystems für die Erstattung der Übersetzungskosten.

Artikel 9 (1) g) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Gewährleistung der Antragseinreichung
Regelt die Gewährleistung, dass ein Antrag auf einheitliche Wirkung rechtzeitig eingereicht wird.

Artikel 9 (1) h) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Eintragung und Information über Patente
Regelt die Gewährleistung der Eintragung und Information über Beschränkungen, Lizenzen und Rechtsübertragungen.

Umgesetzt hat das Europäische Patentamt diese Aufgabenübertragung in der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz (DOEPS), die von der Europäischen Patentorganisation verabschiedet wurde, um die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems in Europa zu regeln.

siehe auch

Artikel 9 Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Europäischen Patentorganisation
Regelt die Verwaltungsaufgaben der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Patentorganisation.

DOEPS → Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz
Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems in Europa.

upc/aufgabenuebertragung_an_das_epa.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/24 19:07 von mfreund