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grundrecht:jurist

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Jurist

Ein Jurist ist eine Person mit fundierter Ausbildung im Bereich der Rechtswissenschaften, die über umfassende Kenntnisse des Rechts und dessen Anwendung verfügt. Zu den Berufsgruppen der Juristen gehören Rechtsanwälte, die Mandanten beraten und vertreten; Richter, die Gerichtsverfahren leiten und Urteile fällen; Notare, die Rechtsgeschäfte und Dokumente beurkunden; Staatsanwälte, die den Staat in Strafverfahren vertreten; und Verwaltungsjuristen, die in staatlichen oder kommunalen Verwaltungen tätig sind.

Die Ausbildung zum Juristen umfasst in der Regel ein Studium der Rechtswissenschaften und oft eine anschließende praktische Ausbildung (z.B. Referendariat). Juristen sind essenziell für die Wahrung der Rechtsordnung, die Lösung rechtlicher Konflikte [→ Rechtsstreit] und die rechtliche Beratung von Bürgern und Institutionen.

siehe auch

Rechtsanwendung
Bezieht sich auf den Prozess, bei dem juristische Normen auf konkrete Sachverhalte angewendet werden. Dieser Prozess ist ein zentraler Bestandteil der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis.

Justiz
System der Rechtspflege, also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen.

grundrecht/jurist.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 19:35 von mfreund