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designrecht:designgesetz

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Designgesetz

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

DesignV → Designverordnung

Abschnitt 1 (Schutzvoraussetzungen)
§ 1 DesignG → Begriffsbestimmungen
§ 2 DesignG → Designschutz, Neuheit, Eigenart
§ 3 DesignG → Ausschluss vom Designschutz
§ 4 DesignG → Bauelemente komplexer Erzeugnisse
§ 5 DesignG → Offenbarung
§ 6 DesignG → Neuheitsschonfrist

Abschnitt 2 (Berechtigte)
§ 7 DesignG → Recht auf das eingetragene Design
§ 8 DesignG → Formelle Berechtigung
§ 9 DesignG → Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten
§ 10 DesignG → Entwerferbenennung

Abschnitt 3 (Eintragungsverfahren)
§ 11 DesignG → Anmeldung
§ 12 DesignG → Sammelanmeldung
§ 13 DesignG → Anmeldetag
§ 14 DesignG → Ausländische Priorität
§ 15 DesignG → Ausstellungspriorität
§ 16 DesignG → Prüfung der Anmeldung
§ 17 DesignG → Weiterbehandlung der Anmeldung
§ 18 DesignG → Eintragungshindernisse
§ 19 DesignG → Führung des Registers und Eintragung
§ 20 DesignG → Bekanntmachung
§ 21 DesignG → Aufschiebung der Bekanntmachung
§ 22 DesignG → Einsichtnahme in das Register
§ 22a DesignG →Datenschutz
§ 23 DesignG → Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde
§ 24 DesignG → Verfahrenskostenhilfe
§ 25 DesignG → Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
§ 26 DesignG → Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 4 (Entstehung und Dauer des Schutzes)
§ 27 DesignG → Entstehung und Dauer des Schutzes
§ 28 DesignG → Aufrechterhaltung

Abschnitt 5 (Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens)
§ 29 DesignG → Rechtsnachfolge
§ 30 DesignG → Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
§ 31 DesignG → Lizenz
§ 32 DesignG → Angemeldete Designs

Abschnitt 6 (Nichtigkeit und Löschung)
§ 33 DesignG → Nichtigkeit
§ 34 DesignG → Antragsbefugnis
§ 34a DesignG → Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§ 34b DesignG → Aussetzung
§ 34c DesignG → Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren
§ 35 DesignG → Teilweise Aufrechterhaltung
§ 36 DesignG → Löschung

Abschnitt 7 (Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen)
§ 37 DesignG → Gegenstand des Schutzes
§ 38 (1) DesignG → Rechte aus dem eingetragenen Design
§ 38 (2) DesignG → Schutzumfang
§ 39 DesignG → Vermutung der Rechtsgültigkeit
§ 40 DesignG → Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design
§ 40a DesignG → Reparaturklausel
§ 41 DesignG → Vorbenutzungsrecht

Abschnitt 8 (Rechtsverletzungen)
§ 42 DesignG → Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
§ 43 DesignG → Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 44 DesignG → Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 45 DesignG → Entschädigung
§ 46 DesignG → Auskunft
§ 46a DesignG → Vorlage und Besichtigung
§ 46b DesignG → Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 47 DesignG → Urteilsbekanntmachung
§ 48 DesignG → Erschöpfung
§ 49 DesignG → Verjährung
§ 50 DesignG → Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 51 DesignG → Strafvorschriften

Abschnitt 9 (Verfahren in Designstreitsachen)
§ 52 DesignG → Designstreitsachen
§ 52a DesignG → Geltendmachung der Nichtigkeit
§ 52b DesignG → Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
§ 53 DesignG → Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 54 DesignG → Streitwertbegünstigung

Abschnitt 10 (Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde)
§ 55 DesignG → Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr
§ 56 DesignG → Einziehung, Widerspruch
§ 57 DesignG → Zuständigkeiten, Rechtsmittel
§ 57a DesignG → Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003

Abschnitt 11 (Besondere Bestimmungen)
§ 58 DesignG → Inlandsvertreter
§ 59 DesignG → Berühmung eines eingetragenen Designs
§ 60 DesignG → Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz
§ 61 DesignG → Typografische Schriftzeichen

Abschnitt 12 (Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
§ 62 DesignG → Weiterleitung der Anmeldung
§ 62a DesignG → Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster
§ 63 DesignG → Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen
§ 63a DesignG → Unterrichtung der Kommission
§ 63b DesignG → Örtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte
§ 63c DesignG → Insolvenzverfahren
§ 64 DesignG → Erteilung der Vollstreckungsklausel
§ 65 DesignG → Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Abschnitt 13 (Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen)
§ 66 DesignG → Anwendung dieses Gesetzes
§ 67 DesignG → Einreichung der internationalen Anmeldung
§ 68 DesignG → Weiterleitung der internationalen Anmeldung
§ 69 DesignG → Prüfung auf Eintragungshindernisse
§ 70 DesignG → Nachträgliche Schutzentziehung
§ 71 DesignG → Wirkung der internationalen Eintragung

Abschnitt 14 (Übergangsvorschriften)
§ 72 DesignG → Anzuwendendes Recht
§ 73 DesignG → Rechtsbeschränkungen
§ 74 DesignG → Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz

siehe auch

designrecht/designgesetz.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1