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Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des § 1 Nr. 1 oder ist ein Design nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 vom Designschutz ausgeschlossen, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück.
DesignG → Designgesetz
§1 DesignG → Begriffsbestimmungen
§3 DesignG → Ausschluss vom Designschutz
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