Artikel 21 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.
Art. 21 (1) PCT → Veröffentlichung der internationalen Anmeldung
Das Internationale Büro veröffentlicht die internationale Anmeldung.
Art. 21 (2) PCT → Zeitpunkt der Veröffentlichung
Regelt den Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Möglichkeit einer vorzeitigen Veröffentlichung.
Art. 21 (3) PCT → Veröffentlichung des Recherchenberichts
Beschreibt die Veröffentlichung des internationalen Recherchenberichts oder einer Erklärung.
Art. 21 (4) PCT → Sprache und Form der Veröffentlichung
Regelt die Sprache und Form der internationalen Veröffentlichung.
Art. 21 (5) PCT → Nichtveröffentlichung bei Rücknahme
Beschreibt die Bedingungen, unter denen keine Veröffentlichung stattfindet.
Art. 21 (6) PCT → Ausschluss von Ausdrücken und Zeichnungen
Regelt den Ausschluss bestimmter Ausdrücke und Zeichnungen von der Veröffentlichung.
Regel 48 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.
Regel 48.1 PCT → Form und Art der Veröffentlichung
Beschreibt die Form und Art der internationalen Veröffentlichung.
Regel 48.2 PCT → Inhalt der internationalen Veröffentlichung
Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.
Regel 48.3 PCT → Veröffentlichungssprachen
Beschreibt die Sprachen, in denen die internationale Veröffentlichung erfolgt.
Regel 48.4 PCT → Vorzeitige Veröffentlichung auf Antrag des Anmelders
Regelt die vorzeitige Veröffentlichung auf Antrag des Anmelders.
Regel 48.5 PCT → Unterrichtung über die nationale Veröffentlichung
Beschreibt die Unterrichtung über die nationale Veröffentlichung.
Regel 48.6 PCT → Veröffentlichung bestimmter Tatsachen
Regelt die Veröffentlichung bestimmter Tatsachen im Zusammenhang mit der internationalen Anmeldung.
PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.
PCT, Teil B → Internationale Veröffentlichung
Behandelt die Anforderungen und Verfahren zur internationalen Veröffentlichung von Anmeldungen.