Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV)

Abschnitt 1 (Allgemeines)
§ 1 GeschmMV → Anwendungsbereich
§ 2 GeschmMV → DIN-Normen

Abschnitt 2 (Eintragungsverfahren)
§ 3 GeschmMV → Inhalt der Anmeldung
§ 4 GeschmMV → Antrag auf Eintragung
§ 5 GeschmMV → Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer
§ 6 GeschmMV → Darstellungen des Musters
§ 7 GeschmMV → Flächenmäßige Musterabschnitte
§ 8 GeschmMV → Angabe der Erzeugnisse, Klassifizierung, Warenliste
§ 9 GeschmMV → Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe
§ 10 GeschmMV → Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
§ 11 GeschmMV → Teilung einer Sammelanmeldung
§ 12 GeschmMV → Weiterbehandlung
§ 13 GeschmMV → Eintragung der Anmeldung
§ 14 GeschmMV → Bekanntmachung
§ 15 GeschmMV → Eintragungsurkunde

Abschnitt 3 (Sonstige Verfahren)
§ 16 GeschmMV → Teilung einer Sammeleintragung
§ 17 GeschmMV → Angaben bei Erstreckung und Aufrechterhaltung
§ 17a GeschmMV → Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen
§ 17b GeschmMV → Umschreibung internationaler Eintragungen

Abschnitt 4 (Verzicht, Löschung)
§ 18 GeschmMV → Verzicht
§ 19 GeschmMV → Löschung der Eintragung

Abschnitt 5 (Weitere Registereintragungen, Übersetzungen)
§ 20 GeschmMV → Weitere Eintragungen in das Geschmacksmusterregister
§ 21 GeschmMV → Deutsche Übersetzungen

Abschnitt 6 (Schlussvorschriften)
§ 22 GeschmMV → Aufbewahrung der Wiedergabe des Musters
§ 23 GeschmMV → Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
§ 24 GeschmMV → Übergangsregelung für künftige Änderungen
§ 25 GeschmMV → Inkrafttreten, Außerkrafttreten

siehe auch

Geschmacksmusterrecht
GeschmMG → Geschmacksmustergesetz