Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

geschmacksmusterrecht:schutzverweigerung_bei_internationalen_eintragungen

finanzcheck24.de

schutzverweigerung bei internationalen eintragungen

§ 17a GeschmMV

Der Inhaber einer internationalen Eintragung nach § 66 des Geschmacksmustergesetzes kann zu der Mitteilung über die Schutzverweigerung (§ 69 Absatz 2 des Geschmacksmustergesetzes) innerhalb einer Frist von vier Monaten ab dem Tag, an dem das Internationale Büro die Mitteilung absendet, Stellung nehmen.

siehe auch

geschmacksmusterrecht/schutzverweigerung_bei_internationalen_eintragungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1