Europäisches Patentübereinkommen

Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug der das europäische Patentsystem [→ Europäisches Patentrecht] schafft und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt regelt. Die Artikel des Europäischen Patentübereinkommens werden durch die Ausführungsordnung (AO EPÜ) ergänzt. Für die Verfahren vor den Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer gibt es eigene Verfahrensordnungen [VOBK → Verfahrensordnung der Beschwerdekammern].

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.

Ausführungsverordnung

Die Ausführungsverordnung zum europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ist eine Regelung, die bestimmt, wie die Artikel des Übereinkommens anzuwenden sind. Sie regelt die Verfahren und Anforderungen für die verschiedenen Phasen des europäischen Patenterteilungsverfahrens.

AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt.

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung des EPÜ regelt die Gebühren für die Verfahren und Dienstleistungen des Europäischen Patentamts (EPA). Ergänzend definieren die Vorschriften über das laufende Konto (VLK) die Kontonutzung beim EPA, während die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) die automatisierte Zahlung der Gebühren ermöglichen.

GebO EPÜ → Gebührenordnung
Legt die Gebühren fest, die für die verschiedenen Verfahren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erteilung und Verwaltung europäischer Patente erhoben werden.

VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.

VAA → Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren
Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.

Verfahrensordnung der Beschwerdekammern

Die Verfahrensordnung der Beschwerdekammern (VOBK) legt die Regeln für das Beschwerdeverfahren vor den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts fest.

VOBK → Verfahrensordnung der Beschwerdekammern
Regelt das Verfahren vor den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, die über Einsprüche und Beschwerden gegen Entscheidungen im Patenterteilungsverfahren entscheiden.

Protokolle zum Europäisches Patentübereinkommen

Die Protokolle zum Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) ergänzen und konkretisieren verschiedene Aspekte der Patenterteilung und der Organisation des europäischen Patentsystems. Sie regeln unter anderem die Auslegung des Schutzbereichs von Patenten, die Zentralisierung des Patenterteilungsverfahrens, die gerichtliche Zuständigkeit bei Patentstreitigkeiten sowie die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation. Diese Protokolle gewährleisten eine einheitliche Anwendung und effiziente Verwaltung des europäischen Patentsystems.

Auslegungsprotokoll
Legt fest, wie der Schutzbereich eines europäischen Patents durch die Patentansprüche unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen auszulegen ist, um eine ausgewogene und einheitliche Interpretation sicherzustellen.

ZeP EPÜ → Protokoll über die Zentralisierung des europäischen Patentsystems und seine Einführung
Regelt die Zentralisierung der Patenterteilung in Europa durch das Europäische Patentamt und seine schrittweise Einführung als zentrale Behörde.

AnP EPÜ → Protokoll über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen über den Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patents
Legt die gerichtliche Zuständigkeit sowie die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zwischen den Vertragsstaaten in Bezug auf Streitigkeiten über den Anspruch auf Erteilung europäischer Patente fest.

PüVI EPÜ → Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation
Regelt die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation und ihres Personals, um die unabhängige Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen.

PstP EPÜ → Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in Den Haag
Bezieht sich auf den spezifischen Personalbestand und die organisatorische Struktur des Europäischen Patentamts in Den Haag.

siehe auch

Europäisches Patentrecht
Umfasst sowohl das Patentrecht der Europäischen Union als auch das System des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ), die als eigenständige völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug unabhängig von der Europäischen Union sind.