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Dr. Martin Meggle-Freund

eu:voelkerrechtliche_vertraege_mit_unionsbezug

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Völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug

Völkerrechtliche Verträge im Ergänzungs- oder Näheverhältnis zur Europäischen Union sind internationale Abkommen, die zwar außerhalb des EU-Rechtsrahmens [→ Rechtsordnung der Europäischen Union] stehen, jedoch eng mit der EU zusammenarbeiten oder spezifische EU-Politiken und -Ziele unterstützen, wie etwa das Schengener Abkomme, das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), oder das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ).

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.

EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Internationales Abkommen, das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht.

siehe auch

Rechtsordnung der Europäischen Union
Ein hierarchisches System aus Verträgen, Verordnungen, Richtlinien und Gerichtsurteilen, das in allen Mitgliedstaaten einheitlich gilt und den rechtlichen Rahmen für das Handeln der EU und ihrer Mitglieder bildet.

Völkerrechtlicher Vertrag
Eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten oder internationalen Organisationen, durch die rechtlich bindende Regeln festgelegt werden.

eu/voelkerrechtliche_vertraege_mit_unionsbezug.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/16 15:24 von mfreund