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Eine Beschwerdekammer [Artikel 21 EPÜ → Beschwerdekammern] ist ein rechtsprechendes Organ des Europäischen Patentamts (EPA), das für die Überprüfung von Entscheidungen der Prüfungs- und Einspruchsabteilungen zuständig ist. Die Beschwerdekammern sind unabhängig und nur dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) unterworfen.
Artikel 21 EPÜ → Beschwerdekammern
Rechtsprechendes Organ des Europäischen Patentamts (EPA), das für die Überprüfung von Entscheidungen der Prüfungs- und Einspruchsabteilungen zuständig ist.
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