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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:massnahmenkatalog_bei_patentverletzung

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Maßnahmenkatalog bei Patentverletzung

Artikel 64 (2) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht listet die möglichen Maßnahmen bei Patentverletzungen auf.

Artikel 64 (2) a → Feststellung einer Verletzung
Erklärt die Maßnahme der Feststellung einer Verletzung.

Artikel 64 (2) b → Rückruf aus den Vertriebswegen
Beschreibt den Rückruf der Erzeugnisse aus den Vertriebswegen.

Artikel 64 (2) c → Beseitigung
Erklärt die Beseitigung der verletzenden Eigenschaft des Erzeugnisses.

Artikel 64 (2) d → Entfernung aus den Vertriebswegen
Beschreibt die endgültige Entfernung der Erzeugnisse aus den Vertriebswegen.

Artikel 64 (2) e → Vernichtung
Erklärt die Vernichtung der Erzeugnisse und/oder der betreffenden Materialien und Geräte.

siehe auch

Artikel 64 → Abhilfemaßnahmen im Rahmen von Verletzungsverfahren
Regelt die Abhilfemaßnahmen, die das Gericht im Rahmen von Verletzungsverfahren anordnen kann.

upc/massnahmenkatalog_bei_patentverletzung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 19:05 von mfreund