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upc:berufungsbegruendung

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Berufungsbegründung

Die Berufungsbegründung ist die schriftliche Darlegung der Gründe [Regel 226(b) → Berufungsgründe], aus denen der Berufungskläger die Entscheidung oder Anordnung des Gerichts erster Instanz für fehlerhaft hält und deren Aufhebung oder Änderung beantragt [Regel 226 → Inhalt der Berufungsbegründung ].

Nach der Verfahrensordnung [Teil 4 → Verfahren vor dem Berufungsgericht] ist die schriftliche Phase vor dem Berufungsgericht für den Berufungskläger auf die Einreichung einer Berufungsbegründung und für den Berufungsbeklagten auf die Einreichung einer Berufungserwiderung beschränkt.1)

Diese Beschränkung entspricht dem Zweck des Rechtsmittelverfahrens, die angefochtene Entscheidung oder Anordnung des Gerichts erster Instanz auf der Grundlage von Anträgen, Tatsachen, Beweismitteln und rechtlichen Ausführungen zu überprüfen, die von den Parteien im Verfahren vor dem Gericht erster Instanz vorgebracht wurden, R. 222.1 und .2 VerfO [→ Gegenstand des Verfahrens, Berücksichtigung neuer Vorbringen], während Anträge, Tatsachen, Beweismittel und rechtliche Ausführungen, die von den Parteien im Verfahren vor dem Gericht erster Instanz nicht vorgebracht wurden, unberücksichtigt bleiben können, es sei denn, das Berufungsgericht übt sein Ermessen anders aus, wobei es insbesondere die in R. 222.2(a)-(c) VerfO festgelegten Kriterien berücksichtigt.2)

Dementsprechend ist vorgesehen, dass die Berufungsbegründung Angaben dazu enthält, welche Teile der Entscheidung oder Anordnung angefochten werden, die Gründe für die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder Anordnung und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Berufung gemäß R. 222 und R. 226 VerfO [→ Inhalt der Berufungsbegründung] stützt, und dass die Berufungserwiderung eine Erwiderung auf die Berufungsbegründung enthält, R. 236.1 (d) VerfO [→ Erforderliche Angaben in der Berufungserwiderung].3)

siehe auch

Regel 226 → Inhalt der Berufungsbegründung
Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Berufungsbegründung enthalten sein müssen.

1)
Berufungsgericht, COA_520/2024, Entscheidung vom 01. November 2024
2) , 3)
Berufungsgericht, COA_520/2024, App_57474/2024, APL_51079/2024, Entscheidung vom 01. November 2024
upc/berufungsbegruendung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/26 06:37 von mfreund