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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:wiederherstellung_des_prioritaetsrechts_durch_das_bestimmungsamt

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Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt

Regel 49ter.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt.

Regel 49ter.2(a) PCT → Kriterien für die Wiederherstellung
Regelt die Kriterien für die Wiederherstellung des Prioritätsrechts.

Regel 49ter.2(b) PCT → Antragstellung und Fristen
Beschreibt die Antragstellung und Fristen für die Wiederherstellung.

Regel 49ter.2(c) PCT → Nachweise für den Antrag
Regelt die Anforderungen an Nachweise für den Wiederherstellungsantrag.

Regel 49ter.2(d) PCT → Gebühren für den Antrag
Beschreibt die Gebühren für den Wiederherstellungsantrag.

Regel 49ter.2(e) PCT → Ablehnung des Wiederherstellungsantrags
Regelt die Bedingungen für die Ablehnung des Wiederherstellungsantrags.

Regel 49ter.2(f) PCT → Günstigere nationale Erfordernisse
Beschreibt die Anwendung günstigerer nationaler Erfordernisse.

Regel 49ter.2(g) PCT → Mitteilung über angewandte Kriterien
Regelt die Mitteilung über angewandte Kriterien und nationales Recht.

Regel 49ter.2(h) PCT → Unvereinbarkeit der Wiederherstellung mit nationalem Recht
Beschreibt die Unvereinbarkeit mit nationalem Recht.

siehe auch

Regel 49ter PCT → Wiederherstellung des Prioritätsrechts
Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt und die Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt.

pct/wiederherstellung_des_prioritaetsrechts_durch_das_bestimmungsamt.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 12:52 von mfreund