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Regel 49ter.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt.
Regel 49ter.2(a) PCT → Kriterien für die Wiederherstellung
Regelt die Kriterien für die Wiederherstellung des Prioritätsrechts.
Regel 49ter.2(b) PCT → Antragstellung und Fristen
Beschreibt die Antragstellung und Fristen für die Wiederherstellung.
Regel 49ter.2(c) PCT → Nachweise für den Antrag
Regelt die Anforderungen an Nachweise für den Wiederherstellungsantrag.
Regel 49ter.2(d) PCT → Gebühren für den Antrag
Beschreibt die Gebühren für den Wiederherstellungsantrag.
Regel 49ter.2(e) PCT → Ablehnung des Wiederherstellungsantrags
Regelt die Bedingungen für die Ablehnung des Wiederherstellungsantrags.
Regel 49ter.2(f) PCT → Günstigere nationale Erfordernisse
Beschreibt die Anwendung günstigerer nationaler Erfordernisse.
Regel 49ter.2(g) PCT → Mitteilung über angewandte Kriterien
Regelt die Mitteilung über angewandte Kriterien und nationales Recht.
Regel 49ter.2(h) PCT → Unvereinbarkeit der Wiederherstellung mit nationalem Recht
Beschreibt die Unvereinbarkeit mit nationalem Recht.
Regel 49ter PCT → Wiederherstellung des Prioritätsrechts
Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt und die Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt.
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