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Regel 26bis.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt unter bestimmten Bedingungen.
Regel 26bis.3a PCT → Antrag auf Wiederherstellung des Prioritätsrechts
Regelt die Voraussetzungen und Kriterien für die Wiederherstellung des Prioritätsrechts.
Regel 26bis.3b PCT → Anforderungen an den Antrag
Legt die Anforderungen an den Antrag auf Wiederherstellung fest.
Regel 26bis.3c PCT → Mitteilung über die Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs
Regelt die Mitteilung über die Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs.
Regel 26bis.3d PCT → Gebühr für den Antrag auf Wiederherstellung
Regelt die Gebührenerhebung für den Antrag auf Wiederherstellung.
Regel 26bis.3e PCT → Frist für die Einreichung des Antrags
Legt die Frist für die Einreichung des Antrags auf Wiederherstellung fest.
Regel 26bis.3f PCT → Nachweise für die Wiederherstellung
Regelt die Einreichung von Nachweisen zur Unterstützung des Antrags.
Regel 26bis.3g PCT → Ablehnung des Antrags
Regelt die Bedingungen für die Ablehnung des Antrags.
Regel 26bis.3h PCT → Verfahren nach Antragseingang
Regelt das Verfahren nach Eingang des Antrags beim Anmeldeamt.
Regel 26bis.3h-bis PCT → Nichtübermittlung von Unterlagen
Regelt die Nichtübermittlung von Unterlagen an das Internationale Büro.
Regel 26bis.3i PCT → Unterrichtung des Internationalen Büros
Regelt die Unterrichtung des Internationalen Büros über die angewendeten Kriterien.
Regel 26bis.3j PCT → Unvereinbarkeit der Wiederherstellung des Prioritätsrechts mit nationalem Recht
Regelt die Nichtanwendung der Regel bei Unvereinbarkeit mit nationalem Recht.
Regel 26bis PCT → Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs
Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Prioritätsansprüchen in internationalen Anmeldungen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de