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Regel 26bis.3c der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Mitteilung über die Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs.
Ist ein Prioritätsanspruch hinsichtlich der früheren Anmeldung nicht in der internationalen Anmeldung enthalten, so hat der Anmelder innerhalb der nach Absatz e anwendbaren Frist eine Mitteilung nach Regel 26bis.1 Absatz a über die Hinzufügung des Prioritätsanspruchs einzureichen.
Regel 26bis.3 PCT → Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt
Regelt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt unter bestimmten Bedingungen.
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