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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:grundlagen_der_internationalen_vorlaeufigen_pruefung

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Grundlagen der internationalen vorläufigen Prüfung

Regel 66.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Grundlagen der internationalen vorläufigen Prüfung.

Regel 66.1(a) PCT → Zugrundelegung der ursprünglich eingereichten Fassung
Beschreibt die Zugrundelegung der ursprünglich eingereichten Fassung der internationalen Anmeldung.

Regel 66.1(b) PCT → Einreichung von Änderungen nach Artikel 34
Regelt die Einreichung von Änderungen nach Artikel 34.

Regel 66.1(c) PCT → Berücksichtigung von Änderungen nach Artikel 19 in der internationalen vorläufigen Prüfung
Beschreibt die Berücksichtigung von Änderungen nach Artikel 19 vor der Antragstellung.

Regel 66.1(d) PCT → Berücksichtigung von Änderungen nach der Antragstellung
Regelt die Berücksichtigung von Änderungen nach der Antragstellung.

Regel 66.1(d-bis) PCT → Berichtigung offensichtlicher Fehler
Beschreibt die Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler.

Regel 66.1(e) PCT → Nicht-Erstreckung auf bestimmte Ansprüche
Regelt die Nicht-Erstreckung der Prüfung auf bestimmte Ansprüche.

siehe auch

Regel 66 PCT → Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Beschreibt das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.

pct/grundlagen_der_internationalen_vorlaeufigen_pruefung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/12 10:14 von mfreund