Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:zugrundelegung_der_urspruenglich_eingereichten_fassung

finanzcheck24.de

Zugrundelegung der ursprünglich eingereichten Fassung

Regel 66.1(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Zugrundelegung der ursprünglich eingereichten Fassung der internationalen Anmeldung.

Regel 66.1(a) PCT

Vorbehaltlich Absätze b bis d wird der internationalen vorläufigen Prüfung die internationale Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung zugrunde gelegt.

siehe auch

Regel 66.1 PCT → Grundlagen der internationalen vorläufigen Prüfung
Beschreibt die Grundlagen der internationalen vorläufigen Prüfung.

pct/zugrundelegung_der_urspruenglich_eingereichten_fassung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/12 10:13 von mfreund