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Regel 13ter.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt, dass Regel 13ter.1 auf das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde entsprechend anzuwenden ist.
Regel 13ter.1 ist auf das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde entsprechend anzuwenden.
Regel 13ter PCT → Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen
Behandelt das Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen in internationalen Anmeldungen.
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