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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:antrag_inhalt

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Der Antrag (Inhalt)

Regel 4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den vorgeschriebenen und wahlweisen Inhalt des Antrags, einschließlich der Bezeichnung der Erfindung und der Bestimmung von Staaten.

Regel 4.1 PCT → Vorgeschriebener und wahlweiser Inhalt; Unterschrift
Bestimmt die erforderlichen und optionalen Inhalte des Antrags sowie die Unterschriftserfordernisse.

Regel 4.2 PCT → Antragsersuchen
Beschreibt die Formulierung des Antragsersuchens.

Regel 4.3 PCT → Bezeichnung der Erfindung
Legt die Anforderungen an die Bezeichnung der Erfindung fest.

Regel 4.4 PCT → Namen und Anschriften
Regelt die Angabe von Namen und Anschriften im Antrag.

Regel 4.5 PCT → Anmelder
Bestimmt die Anforderungen an die Angaben über den Anmelder.

Regel 4.6 PCT → Erfinder
Regelt die Angabe von Erfindern im Antrag.

Regel 4.7 PCT → Anwalt
Beschreibt die Anforderungen an die Angabe von Anwälten im Antrag.

Regel 4.8 PCT → Gemeinsamer Vertreter
Regelt die Angabe eines gemeinsamen Vertreters im Antrag.

Regel 4.9 PCT → Bestimmung von Staaten; Schutzrechtsarten; nationale und regionale Patente
Legt die Bestimmungen über die Bestimmung von Staaten und Schutzrechtsarten fest.

Regel 4.10 PCT → Prioritätsanspruch
Regelt die Anforderungen an den Prioritätsanspruch.

Regel 4.11 PCT → Bezugnahme auf eine Fortsetzung oder Teilfortsetzung oder Hauptanmeldung oder Hauptpatent
Beschreibt die Bezugnahme auf Fortsetzungen oder Teilfortsetzungen.

Regel 4.12 PCT → Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche
Regelt die Berücksichtigung früherer Recherchen.

Regel 4.14bis PCT → Wahl der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Wahl der zuständigen Internationalen Recherchenbehörde.

Regel 4.15 PCT → Unterschrift
Bestimmt die Unterschriftserfordernisse für den Antrag.

Regel 4.16 PCT → Transkription oder Übersetzung bestimmter Wörter
Regelt die Transkription oder Übersetzung von Namen und Anschriften.

Regel 4.17 PCT → Erklärungen im Hinblick auf nationale Erfordernisse nach Regel 51bis.1 Absatz a Ziffern i bis v
Regelt die Abgabe von Erklärungen im Hinblick auf nationale Erfordernisse.

Regel 4.18 PCT → Erklärung über die Einbeziehung durch Verweis
Beschreibt die Erklärung über die Einbeziehung durch Verweis.

Regel 4.19 PCT → Weitere Angaben
Regelt die Aufnahme weiterer Angaben im Antrag.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts des Antrags.

pct/antrag_inhalt.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/02 16:03 von mfreund