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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:bezeichnung_der_erfindung

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Bezeichnung der Erfindung

Regel 4.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Anforderungen an die Bezeichnung der Erfindung fest.

Regel 4.3 PCT

Die Bezeichnung der Erfindung ist kurz (vorzugsweise zwei bis sieben Wörter, wenn in englischer Sprache abgefasst oder in die englische Sprache übersetzt) und genau zu fassen.

siehe auch

Regel 4 PCT → Der Antrag (Inhalt)
Regelt den vorgeschriebenen und wahlweisen Inhalt des Antrags, einschließlich der Bezeichnung der Erfindung und der Bestimmung von Staaten.

pct/bezeichnung_der_erfindung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/02 15:36 von mfreund