Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:einlegung_der_beschwerde

finanzcheck24.de

Einlegung der Beschwerde

§ 73 (2) des Patentgesetzes (PatG) regelt die fristgerechte Einreichung der Beschwerde sowie die erforderlichen Formvorschriften, inklusive der Verteilung von Abschriften für Beteiligte und Zustellungsvorgänge im Beschwerdeverfahren.

§ 73 (2) S. 1 PatG → Beschwerdefrist
Legt die Frist zur Einreichung der Beschwerde fest.

§ 73 (2) S. 2 PatG → Abschriften der Beschwerdeschrift
Bestimmt, dass Abschriften der Beschwerde und aller Schriftsätze für die übrigen Beteiligten beigefügt werden sollen.

§ 73 (2) S. 3 PatG → Zustellung im Beschwerdeverfahren
Regelt die Zustellung der Schriftsätze an die übrigen Beteiligten.

siehe auch

§ 73 PatG → Beschwerdeverfahren
Regelt die Fristen, Form und Zustellungsvorschriften für die Einlegung der Beschwerde.

patentrecht/einlegung_der_beschwerde.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/07 08:25 von mfreund