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grundrecht:gesetzgebungsorgane

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Gesetzgebungsorgane

Gesetzgebungsorgane sind Institutionen, die für die Erstellung, Änderung und Verabschiedung von Gesetzen zuständig sind [→ Gesetzgebung], wie das Parlament oder der Bundestag auf nationaler Ebene.

Die gesetzgebende Gewalt (auch Legislative genannt) ist eine der drei Hauptgewalten im Rahmen der Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat.

siehe auch

Gesetzgebung
Prozess, durch den neue Gesetze geschaffen, bestehende Gesetze geändert oder aufgehoben werden, und erfolgt typischerweise durch ein Parlament oder eine andere gesetzgebende Institution.

grundrecht/gesetzgebungsorgane.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/15 06:57 von mfreund