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grundrecht:rechtsfolge

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Rechtsfolge

Eine Rechtsfolge ist die rechtliche Konsequenz, die sich aus dem Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale nach den Normen des Rechts ergibt. Sie tritt ein, wenn durch ein Gesetz, eine Verordnung oder einen Verwaltungsakt bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

siehe auch

Rechtsnormen
Allgemeine Regeln oder Leitlinien, die das Verhalten von Individuen oder Gruppen in einer Gesellschaft steuern und in der Rechtswissenschaft als rechtliche Regelungen von zuständigen Gesetzgebungsorganen verbindlich erlassen und durchgesetzt werden.

grundrecht/rechtsfolge.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 05:44 von mfreund