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grundrecht:verwaltungsakt

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Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Dies bedeutet, dass ein Verwaltungsakt eine konkrete Entscheidung einer Behörde ist, die für den betroffenen Bürger oder eine Institution verbindliche Rechtsfolgen hat.

siehe auch

Öffentliches Recht
Bildet neben dem Privatrecht eine der beiden Hauptkategorien des Rechts. Es regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern oder anderen öffentlichen Akteuren.

grundrecht/verwaltungsakt.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 05:45 von mfreund