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Rechtssicherheit bedeutet, dass die Rechtsordnung und deren Anwendung für die Bürger und alle Beteiligten klar, verlässlich und vorhersehbar sind. Es geht darum, dass Menschen in einem Staat darauf vertrauen können, dass die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften stabil sind und nicht willkürlich geändert oder interpretiert werden.
Die Rechtssicherheit ist im Grundgesetz (GG) nicht ausdrücklich als Begriff normiert, aber sie ergibt sich aus verschiedenen Grundsätzen, die dort verankert sind, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG).
Artikel 20 Absatz 3 GG → Gewaltenteilung und Gesetzesbindung
Legt fest, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ist und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.
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