→ Parteiwechsel auf Seiten des Klägers
→ Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten
→ Parteierweiterung
→ Veräußerung oder Abtretung der Streitsache
→ Beteiligtenwechsel im Patentverfahren
→ Beteiligtenwechsel im Markenverfahren
Nach der Rechtssprechung werden die Regeln der Klageänderung nach § 263 ZPO auf die Parteierweiterung und den Parteiwechsel analog angewendet. Trotz dieser grundsätzlich einheitlichen Orientierung gelten unterschiedliche Regeln, die im Folgenden dargestellt werden (vgl. Zöller § 263, Rdn. 19 ff.).
Die Gesamtrechtsnachfolge ist als gesetzlicher Parteiwechsel kein Fall des § 265 ZPO.
§ 263 ZPO → Klageänderung
→ Beteiligtenwechsel im Nichtigkeitsverfahren (Patentrecht)
→ Beteiligtenwechsel im Einspruchsverfahren (Patentrecht)
→ Beteiligtenwechsel im Widerspruchsverfahren (Markenrecht)