→ Leistungsklage
→ Feststellungsklage
→ Gestaltungsklage
Durch Klagehäufung können verschiedene Streitgegenstände und Klagearten miteinander verbunden werden. Ein wichtiger gesetzlich geregelter Fall der Klagehäufung ist die Stufenklage.
Im Wege der Widerklage kann der Beklagte eigene Ansprüche gegen den Kläger im gerichtlichen Verfahren geltend machen.
Die wirksame Klageerhebung erfordert die Einhaltung der Wirksamkeitserfordernisse. Zur Sachentscheidung kommt es nur, wenn die Prozeßvoraussetzungen erfüllt sind.
Wirkungen der Klage entfalten sich mit Anhängigkeit bei Gericht bzw. nach Eintritt der Rechtshängigkeit durch Zustellung beim Beklagten (Klageerhebung).
Die einstweilige Verfügung als Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes erlaubt es, ein dringendes Rechtsschutzbegehren schnell und wirksam geltend zu machen. Allerdings sind aufgrund des vorläufigen Charakters der einstweiligen Verfügung Nachteile gegenüber einer Hauptsacheklage hinzunehmen.
Spezielle Klageformen im gewerblichen Rechtsschutz sind die
→ Klage