Die Leistungsklage ist eine der drei Grundklagearten des Zivilrechts.
Unter die Leistungsklagen fallen:
die Zahlungsklage, §§ 803 – 882 ZPO
Klage auf Herausgabe, § 883 ZPO
Klage auf Unterlassung/Duldung, § 890 ZPO
Klage auf Vornahme einer Handlung, §§ 887 – 888 ZPO (z. B. Auskunftserteilung, Rechnungslegung)
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, § 894 ZPO (z.B. Einwilligung in die Löschung der Marke, Einwilligung in die Löschung aus dem Handelsregister1))