§ 59 (1) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Frist und die Anforderungen für die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Patent.
§ 59 (1) S. 1 PatG → Einspruch, Einspruchsfrist, Einspruchsbefugnis
Beschreibt die Möglichkeit und Frist für die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Patent sowie die Befugnis dazu.
§ 59 (1) S. 2 PatG → Einspruchserklärung, Einspruchsbegründung
Erläutert die Anforderungen an die schriftliche Erklärung und Begründung des Einspruchs.
§ 59 (1) S. 3 PatG → Einspruchsgründe
Definiert die zulässigen Gründe, auf die ein Einspruch gestützt werden kann.
§ 59 (1) S. 4 PatG → Substanziierung des Einspruchs
Beschreibt die Notwendigkeit der detaillierten Angabe von Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen.
§ 59 (1) S. 5 PatG → Nachreichen der Einspruchsbegründung
Regelt die Möglichkeit, die Begründung des Einspruchs innerhalb der Einspruchsfrist nachzureichen.
§ 59 PatG → Einspruchsverfahren
Regelt das Verfahren für den Einspruch gegen ein erteiltes Patent.