Teil 3 - Abschnitt 1 MarkenG:
§ 32 MarkenG → Erfordernisse der Anmeldung
§ 33 MarkenG → Anmeldetag, Anspruch auf Eintragung, Veröffentlichung der Anmeldung
§ 34 MarkenG → Ausländische Priorität
§ 35 MarkenG → Ausstellungspriorität
§ 36 MarkenG → Prüfung der Anmeldungserfordernisse
§ 37 MarkenG → Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
§ 38 MarkenG → Beschleunigte Prüfung
§ 39 MarkenG → Zurücknahme, Einschränkung und Berichtigung der Anmeldung
§ 40 MarkenG → Teilung der Anmeldung
§ 41 MarkenG → Eintragung der Marke
§ 42 MarkenG → Widerspruch gegen die Eintragung der Marke
§ 43 MarkenG → Einrede mangelnder Benutzung, Entscheidung über den Widerspruch
§ 44 MarkenG → Eintragungsbewilligungsklage
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
Teil 6 - Abschnitt 1 MarkenV:
§ 47 MarkenV → Eintragungsantrag
§ 48 MarkenV → Veröffentlichung des Antrags
§ 49 MarkenV → Nationaler Einspruch
§§ 47 - 55 MarkenV (Teil 6) → Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Die Entscheidung über die Eintragung einer angemeldeten Marke hat hinsichtlich der Fragen der Markenfähigkeit und bestehender Schutzhindernisse anhand der harmonisierten Normen des Markenrechts ohne Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zu erfolgen.
MarkenG → Markengesetz
MarkenV → Markenverordnung