Ausführende Gewalt

Die Exekutive der Bundesrepublik Deutschland ist die ausführende Gewalt, die für die Umsetzung und Ausführung von Gesetzen verantwortlich ist. Hauptakteure sind das Staatsoberhaupt (der Präsident), der Regierungschef (der Bundeskanzler) sowie Minister und ihre Ministerien. Zu den zentralen Aufgaben der Exekutive zählen die Führung der Regierungsarbeit, Verwaltung des Staates, Durchführung der Außenpolitik und Sicherstellung der inneren und äußeren Sicherheit. Im Rahmen der Gewaltenteilung arbeitet sie neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt), um Machtmissbrauch zu verhindern und eine effektive Kontrolle sicherzustellen.

siehe auch

Gewaltenteilung