Das Erteilungsverfahren im europäischen Patentsystem ist ein strukturierter Prozess, bei dem das Europäische Patentamt (EPA) einen schrittweisen Ansatz verfolgt, um ggf. ein europäisches Patent zu erteilen.
Der vierte Teil des EPÜ [→ Erteilungsverfahren] beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents.
Zunächst reicht der Anmelder eine Patentanmeldung beim EPA ein [→ Einreichung der europäischen Patentanmeldung], die eine vollständige Beschreibung der Erfindung sowie die Ansprüche und gegebenenfalls Zeichnungen umfasst. Diese Anmeldung wird einer formalen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) erfüllt sind.
Nachdem die formale Prüfung abgeschlossen ist, erstellt das EPA einen Recherchenbericht. Dieser Bericht basiert auf der Recherche nach dem Stand der Technik und dient dazu, die Neuheit und erfinderische Tätigkeit der beanspruchten Erfindung zu bewerten. Die Patentanmeldung wird normalerweise 18 Monate nach ihrem Anmeldedatum veröffentlicht [→ Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung], was der Öffentlichkeit Zugang zu den Details der Erfindung verschafft.
Der nächste Schritt im Verfahren ist die Prüfung der Patentanmeldung. Hierbei stellt das EPA sicher, dass alle Anforderungen an die Patentierbarkeit gemäß dem EPÜ erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung. Wenn die Erfindung diese Anforderungen erfüllt, erfolgt die Erteilung des Patents. Die Entscheidung über die Erteilung wird öffentlich bekannt gemacht, wodurch das Patentrecht in den benannten Vertragsstaaten wirksam wird.
EPÜ, vierter Teil → Erteilungsverfahren Beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents.