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Die Prüfung der Patentanmeldung ist ein zentraler Schritt im Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, das durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) geregelt wird. Nach Einreichung und Veröffentlichung der Patentanmeldung wird ein Prüfungsantrag gestellt, woraufhin das Europäische Patentamt (EPA) die Anmeldung auf Einhaltung der Patentierungsvoraussetzungen untersucht (Artikel 94 EPÜ).
Dieser Prüfungsprozess umfasst die Bewertung der Erfindung hinsichtlich ihrer Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit. Die Prüfungsabteilung des EPA analysiert die Angaben in der Anmeldung sowie die Ergebnisse des erstellten Recherchenberichts, um diese Kriterien zu überprüfen.
Während der Prüfung kann das EPA die Anmeldung zurückweisen [→ Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung], falls diese nicht den Erfordernissen des EPÜ entspricht, oder Änderungen vorschlagen, die der Anmelder akzeptieren und umsetzen muss, um die Anmeldung in eine für die Erteilung geeignete Form zu bringen. Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, kann das EPA die Entscheidung treffen, das Patent zu erteilen (Artikel 97 EPÜ).
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