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Ein Rechtsmittel [ZPO, Buch 3 → Rechtsmittel] ist ein formelles juristisches Verfahren, mit dem eine Partei ein gerichtliches Urteil oder einen Beschluss anfechten kann, um dessen Überprüfung und gegebenenfalls Änderung oder Aufhebung durch ein höheres Gericht zu erwirken. Rechtsmittel dienen der Sicherstellung einer korrekten Rechtsanwendung und einer gerechteren Rechtsfindung. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsschutzes und gewährleisten, dass fehlerhafte oder ungerechte Entscheidungen korrigiert werden können.
ZPO, Buch 3, Abschnitt 1 → Berufung
Regelt die Berufung gegen erstinstanzliche Urteile, die unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, innerhalb festgelegter Fristen eingereicht und begründet werden muss, wobei das Berufungsgericht auch neue Tatsachen und Angriffs- sowie Verteidigungsmittel prüfen kann und bei Aussichtslosigkeit die Berufung zurückweisen darf.
ZPO, Buch 3, Abschnitt 2 → Revision
Regelt die Revision gegen Berufungsurteile, die bei grundsätzlicher Bedeutung oder Rechtsverletzungen zulässig ist, innerhalb bestimmter Fristen eingereicht und begründet werden muss, und das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder zur erneuten Verhandlung zurückverweisen.
ZPO, Buch 3, Abschnitt 3 → Beschwerde
Regelt die Einlegung von Beschwerden gegen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte, die unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden müssen, und das Beschwerdegericht kann in bestimmten Fällen die Vollstreckung aussetzen oder eine Erinnerung gegen Entscheidungen zulassen.
§ 565 ZPO → Anzuwendende Vorschriften des Berufungsverfahrens
→ Rechtsmittelfrist
→ Rechtsmittelbegründungsfrist
→ Zulässigkeit des Rechtsmittels
→ Rechtsschutzbedürfnis
→ Rechtsmittelverfahren
→ Rechtsmittelbeschwer
→ Begründetheit des Rechtsmittels
→ Streitwert des Rechtsmittelverfahrens
→ Überwachung einer Rechtsmittelfrist
→ Neues Vorbringen
→ Rechtsmittelgericht
→ Erledigung des Rechtsmittels
→ Rechtsmittelklarheit
→ Zurücknahme eines Rechtsmittels
Die Begründetheit eines Rechtsmittels und die Zulässigkeit seiner sachlichen Prüfung müssen getrennt beurteilt werden.1)
Mit dem zulässigen Rechtsmittel gelangt der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz.2)
ZPO → Zivilprozessordnung
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