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verfahrensrecht:rechtsfehler

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Rechtsfehler

Ein Rechtsfehler ist ein Fehler in der Anwendung oder Auslegung des geltenden Rechts [→ Rechtsanwendung, Rechtsauslegung] durch ein Gericht in einem Urteil. Solche Fehler können beispielsweise die fehlerhafte Interpretation von Rechtsnormen, das Unterlassen der Anwendung einer entscheidungserheblichen Norm, oder die fehlerhafte Begründung der Rechtsanwendung betreffen.

Rechtsfehler können im Revisionsverfahren gerügt werden, da das Revisionsgericht - wie der Bundesgerichtshof - vor allem für die Überprüfung der rechtlichen Würdigung durch die Vorinstanzen zuständig ist.

siehe auch

verfahrensrecht/rechtsfehler.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/06 08:12 von mfreund