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Die Funktion des Revisionsverfahrens nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) besteht darin, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sichern und die Fortbildung des Rechts zu gewährleisten. Es handelt sich um eine Rechtsmittelinstanz, die nicht auf die erneute Tatsachenfeststellung, sondern auf die Überprüfung rechtlicher Fehler der vorangegangenen Instanzen ausgerichtet ist. Dabei wird geprüft, ob die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 545 ZPO).
Buch 3, Abschnitt 2 ZPO → Revision
Behandelt die Revision gegen Berufungsurteile.
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