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Ein Gericht ist eine staatliche Institution, die die Aufgabe hat, Recht zu sprechen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Gerichte setzen die Gesetze um, indem sie über rechtliche Angelegenheiten urteilen und bei Konflikten zwischen Parteien – sei es zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder dem Staat – entscheiden. Gerichte handeln nach festgelegten rechtlichen Verfahren [→ Verfahrensrecht und sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung.
Das deutsche Gerichtssystem ist mehrstufig und umfasst mehrere spezialgerichtliche Zuständigkeiten sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit. Es besteht aus Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof als höchste Instanz. Zudem gibt es spezialisierte Gerichte wie Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte, die jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche abdecken. Die sachliche Zuständigkeit und Prozessordnung der Gerichte ist durch Gesetze wie die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, wodurch Rechtsstreitigkeiten systematisch und nach festgelegten rechtlichen Prinzipien bearbeitet werden. Das Ziel des Systems ist es, durch eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung gerechte und verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Artikel 92 des Grundgesetzes (GG) legt fest, dass die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ausschließlich durch Gerichte ausgeübt wird. Gerichte besitzen die alleinige Autorität, Recht zu sprechen. Sie haben somit eine zentrale Funktion in der Gewaltenteilung des deutschen Staates inne.
Die Geschäftsstelle eines Gerichts ist eine organisatorische Einheit, die die Verwaltung und Unterstützung der richterlichen Tätigkeit sicherstellt. Sie übernimmt vor allem administrative und organisatorische Aufgaben im Rahmen des Gerichtsverfahrens.
Artikel 92 GG → rechtsprechende Gewalt
Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.
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